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Regelungen für den Sportbetrieb ab dem 17.09.2020

16.09.2020

Am Dienstag, den 15. September 2020 hat das Kabinett des Landes Sachsen-Anhalt die Achte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung verabschiedet. Diese Verordnung tritt ab Donnerstag, den 17.09.2020 in Kraft. Darin sind in diesem Fall keine weiteren Neuerungen enthalten.

Das bedeutet, dass weiterhin Wettkämpfe unter bestimmten Auflagen (insbesondere §8 - 8.SARS-CoV-2-EindV) durchgeführt werden dürfen:

  • Es muss ein Abstand von 1,50 m zwischen den Sportlern eingehalten werden.
  • Der Veranstalter erstellt ein Hygienekonzept für Wettkämpfe mit und ohne Zuschauern.
  • In geschlossenen Räumen dürfen sich während der Veranstaltung maximal 500 Personen (ab 1. November: 1000 Personen) aufhalten.
    Im Freien beträgt die Obergrenze 1000 Personen.

Die Nutzung der Sportanlage erfordert weiterhin die Freigabe durch den (Schießstand-)Betreiber. Dieser hat die Empfehlungen der jeweiligen Sportverbände zur Nutzungsvoraussetzung zu erklären und zu dokumentieren.
Eine entsprechende Empfehlung des Landesschützenverbandes für seine Vereine können Sie unter folgendem Link abrufen und entsprechend in ausgedruckter und unterschriebener Form auf der Sportanlage hinterlegen.

Empfehlung zur Nutzungsvoraussetzung von Schießstätten (Stand 16.09.2020)

Es sind ebenfalls Mitteilungen der Landkreise und kreisfreien Städte zu beachten, die zur Eindämmung der Pandemie auch Einschränkungen im Sportbetrieb festlegen können.

Die gesamte Siebte Verordnung können Sie unter folgendem Link einsehen:
Achte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt

Aktuelle Informationen können Sie auf der Seite des Ministeriums für Soziales des Landes Sachsen-Anhalt entnehmen:
Link zur Homepage vom Ministerium für Soziales - Coronavirus

Weitere Hinweise:

Wir empfehlen darüber hinaus die beim Sportbetrieb anwesenden Personen gemäß § 2 Abs. 4 - 7. SARS-CoV-2EindV zu erfassen.
Eine Vorlage zur Führung eines Anwesenheitsnachweises unter Beachtung der Hinweise zur Kontaktdatenerfassung bei der Corona-Bekämpfung ist unter folgendem Link zu finden:
Vorlage für Anwesenheitsnachweis (beschreibbar)
Vorlage für Anwesenheitsnachweis (doppelt)

Hinweise zur Kontaktdatenerfassung bei der Corona-Bekämpfung des Landesdatenschutzbeauftragten

Weiterhin hat Feinwerkbau einige Hinweise zur Reinigung bzw. Desinfektion von Sportwaffen zusammengefasst:
Empfehlung Reinigung und Desinfektion von Feinwerkbau-Sportwaffen (PDF Direktdownload)

Hinweise der GEMA

 


Geschäftsstelle derzeit nicht erreichbar

15.09.2020

Aufgrund einer technischen Störung (Kabel bei Baggerarbeiten gekappt) ist unser Telefon- sowie E-Mailverkehr gestört!

Wir hoffen auf eine schnelle Lösung! 


Pokale des Präsidiums sind vergeben

06.09.2020

Nachdem aufgrund der Corona-Pandemie im Frühjahr für 2020 alle Landesmeisterschaften abgesagt wurden, hatte sich das Präsidium des Landesverbandes entschlossen, einen Pokalwettkampf auf Landesebene durchzuführen. Rund 100 Schützen unseres Verbandes sind der Einladung in das LLZ nach Halle/S. gefolgt.

Und so lag dann am Samstag ein leichter Hauch von Landesmeisterschaften über dem Schießstand. In 5 Disziplinen und jeweils 4 Wertungsklassen ging es nach langer Pause um gute Ergebnisse und Platzierungen. Dem einen oder anderen konnte man die lange Trainings- und Wettkampfpause anmerken. Daher war es, so einhelliger Tenor der Teilnehmer, umso wichtiger, wieder einen Wettkampf auf diesem Niveau bestreiten zu können. 

Erfolgreichster Teilnehmer war der Hallenser Andreas Riese, der gleich drei Pokale mit nach Hause nehmen konnte.

Die Ergebnisse des Wettkampfes findet ihr hier.


Standbelegung für Pokal des Präsidiums veröffentlicht

03.09.2020

Für den Pokal des Präsidiums ist die Standbelegung ab sofort online abrufbar. Bis zum Meldeschluss hatten sich zuletzt leider deutlich weniger Schützen und Schützinnen angemeldet als es erhofft wurde. Daher wird das Pokalschießen nun am Samstag den 05.09.2020 stattfinden. Dennoch freuen wir uns auf das Wiedersehen von aktiven 75 Schützinnen und Schützen, wenn der erste Wettkampf des Landesschützenverbandes Sachsen-Anhalt nach einer halbjährigen Pause ausgetragen wird.

Standbelegung Pokal des Präsidiums 2020

Wichtig: Anwesenheitsliste und Hygienekonzept

Alle Anwesenden Personen müssen sich an das Hygienekonzept halten. Weiterhin müssen alle Teilnehmer, Betreuer und Zuschauer die Anwesenheitsliste im Vorfeld ausfüllen, unterschreiben und auf dem Schießstand abgeben.

Hygienekonzept Wettkampf Halle/S.

Anwesenheitsliste Wettkämpfe LSV Sachsen Anhalt

Personen, welche sich nicht an das Konzept halten oder nicht die Anwesenheitsliste ausfüllen, werden vom Wettkampf ausgeschlossen und des Geländes verwiesen.


Dritte Zwischenauswertung Rosenpokal 2020

03.09.2020

Die dritte Zwischenauswertung des Damenrosenpokals ist ab sofort online abrufbar. Diese ist die Letzte Auswertung vor dem Endergebnis, welches nach dem Einsendeschluss am 14. Oktober erstellt wird.

Bis dahin haben alle Schützinnen des Landesverbandes noch Zeit, auf ihren Vereinsschießständen Scheiben zu beschießen und sich somit für den Endkampf Anfang November in Wolmirstedt zu qualifizieren.

Scheiben können in der Geschäftsstelle bei Herrn Krüger (krueger@sv-st.de oder tel.: 039203 93912) bestellt werden.

11. Rosenpokal - 3. Zwischenauswertung


Lehrgang Kampfrichter-Fortbildung

01.09.2020

Die KR-Fortbildung zur Lizenzverlängerung findet im Schützenhaus des Schützenverein SV Neidschütz-Boblas  e.V., Boblasser Str.19 (gegenüber) , 06618 Naumburg OT Boblas statt.

Fortbildungsbeginn: 10.10.2020 - 09:00Uhr (Anreise bis 08:45 Uhr)

Fortbildungsende: 10.10.2020 - 16:00Uhr ca.

mitzubringen: Kampfrichterlizenz, KR-Nachweisheft und DSB Sportordnung 2020/21

Hinweis: Die Teilnahme an der Kampfrichter Fortbildung ist nur mit gültiger Sportordnung möglich!

Der Lehrgang ist auf 20 Teilnehmer begrenzt. Meldeschluss: 27. September 2020
(Da die Anzahl der Teilnehmer begrenzt ist, berücksichtigen wir die Anmeldungen nach Eingangsdatum.)

Die Fortbildungsgebühr muss am Tage der Fortbildung vor Ort per Barzahlung in Höhe von ( 25 €) bezahlt werden!

Ohne Rückmeldung ist eine Teilnahme nicht möglich, da der Fortbildungsplatz weitervergeben wird!

Link zum Anmeldeformular: Anmeldeformular KR-Fortbildung

D. Lübbers
- Referent Kampfrichter -


Ausschreibung Landesmeisterschaften Allgemein 2021 veröffentlicht

01.09.2020

Die Sportleitung des Landesverbandes hat heute die Ausschreibung inkl. Anlagen zu den Landesmeisterschaften 2021 (Allgemein) veröffentlicht. Im Wettkampfplan sind alle bisher abgestimmten Orte und Termine eingetragen. Vor allem in den Wurfscheiben- und Bogendisziplinen sind noch einige Termine bzw. Orte offen. Die Planung erfolgte unter der Prämisse, dass wir in 2021 wieder ohne Einschränkungen unseren Sport durchführen können.

Sollte es in 2021 noch notwendig sein, z.B. unter Einhaltung von Abstandsregeln zu schießen, müssen bei vielen Landesmeisterschaften die Starterzahlen deutlich eingeschränkt werden. Dieses ist nur unter Vorgabe von Limiten möglich. Da diese aufgrund der Ergebnisse der Kreismeisterschaften ermittelt werden, ist es für alle Schützen wichtig, dass die entsprechenden Kreismeisterschaften (Liste A-Disziplinen) überhaupt, sowie unter den Vorgaben der LM-Ausschreibung (Schusszahlen, Wertung etc.) durchgeführt werden. Die Kreissportleiter sind entsprechend informiert worden. Eine vorherige Teilnahme an der Vereinsmeisterschaft ist nach Änderung der Sportordnung 2021 nicht mehr erforderlich.

Wesentliche Änderungen bzw. Ergänzungen im verbalen Teil der Ausschreibung sind in Rot hervorgehoben.

Die größten Veränderungen ergaben sich aufgrund der Vorgaben des DSB in den ausgeschriebenen Wettkampfklassen. I. d. R. sind weitere Klassen hinzugekommen. Deutlich z.B. in den Auflagedisziplinen zu erkennen.

Die Ausschreibung ist in der Infothek eingestellt worden.

Die Ausschreibungen Sommerbiathlon und Bogen befinden sich noch in der Abstimmung.


Sauer Shooting Sportswear und Feinwerkbau zu Besuch in Barleben

01.09.2020

Am letzten Montag waren in Barleben die Service-Teams von Sauer Shooting Sportswear und Feinwerkbau in Barleben vor Ort. Von 13 bis 17 Uhr waren einige Besucher zur Geschäftsstelle des Landesschützenverbandes gereist und konnten sich zum Thema Schießbekleidung beraten lassen oder haben ihre Luftpistolen und Luftgewehre in die Wartung gegeben. Allen Beteiligten gefiel der Nachmittag sehr und in der Zukunft kann es sein, dass wir die Teams auf unseren Meisterschaften wiedersehen werden.


Sauer Shooting Sportswear und Feinwerkbau in Barleben

20.08.2020

Dem Landesschützenverband Sachsen-Anhalt ist es gelungen die Service Teams von Sauer Shooting Sportswear und Feinwerkbau für einen Nachmittag in die Geschäftsstelle nach Barleben zu holen. Sie werden am 31. August 2020 in Barleben sein und dort Ihren Service anbieten. Beide Aussteller bieten von 13 bis 17 Uhr Ihre Serviceleistungen an.

Feinwerkbau bietet dann auf dem Gelände des Schützenverbandes die regelmäßige Durchsicht und etwaige Reparaturen von Sportwaffen vor Ort an. Bei Sauer Shooting Sportswear kann neue Schießbekleidung direkt anprobiert oder aber die neue Ausrüstung nach Maß in Auftrag gegeben werden.

Solche Serviceangebote werden sonst nur bei Deutschen Meisterschaften oder ähnlich großen Schießsportveranstaltungen angeboten. Möchten Sie das Angebot wahrnehmen, bitten wir um eine kurze Voranmeldung, damit wir ggf. auftretende Stoßzeiten vermeiden können.

Noch sind wenige Plätze vorhanden. Anmeldungen bitte telefonisch unter 039203 / 93912.


Waffenrecht: Änderungen des Nationalen Waffenregisters

20.08.2020

Der Deutsche Schützenbund informiert über die wichtigsten Änderungen des Nationalen Waffenregisters.

Mit der Umsetzung der Vorgaben der Europäischen Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht hat das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz auch Änderungen für das Nationale Waffenregister (NWR2) beschlossen. Diese treten mit den übrigen Änderungen des 3. Waffenrechtsänderungsgesetz zum 01.09.2020 in Kraft. Diese werden im Folgenden aufgeführt.

  • Jeder Waffen-Besitzer bekommt eine persönliche ID für das Nationale Waffenregister, eine NWR-ID. Dieser Nummer ist ein „P“ vorangestellt. Diese ID entspricht den Datenschutzrichtlinien, da sie verschlüsselt aus unterschiedlichen Daten generiert wird.
  • Jeder Jäger und Sportschütze erhält zusätzlich eine Erwerbs-ID. Gekennzeichnet durch ein „E“. Die persönliche NWR- sowie die Erwerbs-ID werden vom Amt in die jeweilige Waffenbesitzkarte eingestempelt.
  • Alle Schusswaffen und wesentlichen Waffenteile erhalten eine ID, diese wird durch ein „W“ bei Schusswaffen und ein „T“ bei wesentlichen Waffenteilen geführt. Das führende wesentliche Waffenteil bei Langwaffen ist das Gehäuse und bei Kurzwaffen das Griffstück. Weitere wesentliche Waffenteile sind u.a. der Lauf und der Verschluss bzw. Verschlusskopf.
  • Alle NWR ID Nummern sind 21-stellig.
  • Beim Ver-/Ankauf von Waffen müssen alle vorgenannten IDs des Käufers und Verkäufers bekannt sein. Sie sollten auf dem Kaufvertrag festgehalten werden.
  • Bei einem längeren Verbleib der Waffe beim Büchsenmacher müssen die IDs bekannt sein und beim NWR gemeldet werden. Das übernimmt in der Regel der Büchsenmacher/Händler.
  • Die An- und Abmeldefristen von Waffen belaufen sich nach wie vor auf 14 Tage.
  • Zum Kaufen von Munition genügt nach wie vor der Jagdschein, die WBK mit eingetragenem Munitionserwerb oder der Munitionserwerbschein.

Der Deutsche Schützenbund empfiehlt allen Waffenbesitzern, ihre persönliche NWR- und die Erwerbs-ID bei der zuständigen Behörde frühzeitig abzufragen. Am besten informieren Sie sich vorab, wie die zuständige Ordnungsbehörde das Verfahren zum Eintrag der IDs in die WBK vornehmen möchte.